Was das Gesetz erlaubt
Nach dem Gesetz vom 21. Juli 2023 darf ein erwachsener Haushalt in Luxemburg bis zu vier Cannabispflanzen anbauen, ausschließlich am Hauptwohnsitz und nicht sichtbar vom öffentlichen Raum. Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen die Pflanzen anbauen oder besitzen. Im Inland gekaufte Samen müssen die Kontaktdaten des Produzenten, die Menge und einen Gesundheitshinweis tragen.
Was weiterhin verboten ist
- Verkauf, Schenkung, Tausch und Handel mit Cannabis bleiben Straftaten. Die vier Pflanzen sind ausschließlich für den Eigenbedarf des Haushalts bestimmt.
- Mehr als 3 Gramm in der Öffentlichkeit zu tragen ist eine Straftat (8 Tage bis 6 Monate Haft und/oder 251–2.500 € Geldstrafe). Bis zu 3 Gramm in der Öffentlichkeit gilt als zivilrechtlicher Verstoß mit einer pauschalen Geldbuße von 145 €.
- Outdoor-Anbau in Sichtweite der Straße, eines Nachbarfensters oder eines gemeinsamen Hofs scheitert am Test „nicht sichtbar vom öffentlichen Raum".
Was das Gesetz nicht sagt
Es gibt keine feste Obergrenze für die getrocknete Cannabismenge, die ein Haushalt lagern darf, solange sie eindeutig dem Eigenbedarf dient. Es gibt auch keinen Lizenzweg für den Einzelhandel. Die Regierung kündigte im April 2023 ein Konzept für vierzehn staatlich kontrollierte Dispensaries an, beliefert von zwei lizenzierten Produzenten, doch ein Gesetzentwurf ist nie gefolgt. Die aktuelle Koalition hat erklärt, sie werde die Nachbarländer beobachten, bevor weitere Schritte erfolgen.
Praktische Erkenntnisse
- Vier Pflanzen sind die Obergrenze pro Haushalt, nicht pro Erwachsenem. Zwei Erwachsene im selben Haushalt bekommen nicht acht.
- Mieter sollten ihren Mietvertrag prüfen — Vermieter dürfen den Anbau weiterhin vertraglich beschränken, unabhängig von der strafrechtlichen Lage.
- Samen, Lampen und grundlegende Anbauausrüstung werden legal verkauft; die Ausrüstung selbst ist nicht reguliert.
Quellen
- CMS Expert Guide — Luxemburg
- Cannabis in Luxemburg — Wikipedia
- Prohibition Partners — Luxemburg 2025
- Police Grand-Ducale — Drogenrecht
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Entscheidungen mit echten Konsequenzen wenden Sie sich an einen in Luxemburg zugelassenen Anwalt.
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